Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie. Hiermit wird ein sicheres Umfeld für MitarbeiterInnen, Kunden und Lieferanten geschaffen, um Bedenken zu evtl. rechtswidrigem, unethischen oder unangemessenen Verhalten im Unternehmen zu melden.

Meldungen können über „Vorfall melden“ anonym eingereicht werden. Bedenken können aber auch gemeldet werden über direkte Vorgesetzte (MitarbeiterInnen können sich an ihre direkten Vorgesetzten wenden) oder über die Personalabteilung (Meldungen können vertraulich an die Personalabteilung gerichtet werden).

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